vergütungs_arrows

Vergütung

Die Vergütung der Leistungen erfolgt auf Basis eines Dienstvertrages gem. § 611 BGB bzw. eines Geschäftsbesorgungsvertrages gem. § 675 BGB durch ein frei zu vereinbarendes Honorar und ggfs. Aufwendungsersatz gem. § 670 BGB (Fahrt-, Übernachtungs-, Kopierkosten etc.).